EXPERTENINTERVIEW EXPERTENTELEFON \"Sportunfälle\" am 15.09.2011

Experteninterview zum Thema "Unfall und Berufsunfähigkeit"

Interview mit Hans-Jürgen Holstiege, Experte für Unfallversicherungen bei der Ergo-Versicherungsgruppe, Düsseldorf, und mit Andreas Reitmeier, Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.

  

 

 

 

 

Müssen Freizeitsportler, die im Verein oder privat unfallversichert sind, nach einem Unfall Fristen einhalten bzw. worauf müssen sie nach Eintritt des Schadensfalls besonders achten?

  • Hans-Jürgen Holstiege: In der Regel sind Freizeitsportler über den Verein unfallversichert. Die einzuhaltenden Fristen sind in den Vereins-Unfallversicherungen unterschiedlich geregelt. In jedem Fall ist es wichtig, den Unfall sofort dem Versicherer bzw. dem Verein zu melden, falls dieser die Unfallversicherung abgeschlossen hat. Über etwaige weitere wichtige Fristen informiert der Versicherer anschließend.

Was ist, wenn der Sportunfall im Ausland passiert? Benötigt man für die Versicherung dann bestimmte Atteste und müssen diese in deutscher Sprache ausgestellt sein? Muss man den Unfall der Versicherung bereits aus dem Ausland melden oder ist die Meldung nach der Rückkehr ausreichend?

  • Hans-Jürgen Holstiege: Auch in diesem Fall ist es wichtig, den Unfall unverzüglich zu melden. Falls möglich, sollte dies schon aus dem Ausland geschehen. Ob und welche Atteste benötigt werden, hängt davon ab, was versichert ist. Hilfreich wäre es in jedem Fall, von dem behandelnden Arzt einen Behandlungsbericht über Verletzungen und durchgeführte Behandlungen mitzubringen. Dieser Bericht muss nicht in deutscher Sprache sein.

Was sollte eine private Unfallversicherung leisten und wann springt sie ein?

  • Hans-Jürgen Holstiege: Eine private Unfallversicherung sollte eine ausreichende finanzielle Absicherung bieten, um durch einen Unfall bedingte Einkommensverluste aufzufangen und einen zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken, etwa für Umbauten. Auch zusätzliche Service- und Hilfeleistungen wie Fahrdienste, Einkaufs- und Menüservice sowie Reha-Maßnahmen sollten Bestandteil des Versicherungsschutzes sein. Die private Unfallversicherung leistet, wenn nach einem Unfall Verletzungen oder dauerhafte Einschränkungen entsprechend dem Invaliditätsgrad festgestellt werden.

Wo genau liegt der Unterschied zwischen einer Unfall- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • Hans-Jürgen Holstiege: Die private Unfallversicherung zahlt bei Schädigungen in Folge eines Unfalles. Eine finanzielle Leistung wird schon bei sehr niedrigen Invaliditätsgraden gezahlt, und zwar im Allgemeinen unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann. Sie ist für Berufstätige und auch für Nicht-Berufstätige eine sinnvolle Risiko-Absicherung. Eine umfangreiche Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Eine private Unfallversicherung ist im Beitrag günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wiederum leistet bei dauerhaften Schädigungen durch einen Unfall oder in Folge einer Krankheit – jedoch nur, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Voraussetzung für eine Rentenzahlung ist in der Regel eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.

Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man seinen Beruf wechselt?

  • Andreas Reitmeier: Bei einem Wechsel in einen risikoreicheren Beruf bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen. Die meisten Versicherungsgesellschaften verzichten in diesem Fall auf eine Nachmeldung oder eine Beitragsanpassung. Wechselt man dagegen in einen risikoärmeren Beruf kann es sogar sein, dass der Beitrag gesenkt wird.

Wie hoch sollte die vereinbarte Rentenhöhe in der Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Andreas Reitmeier: Die wichtigsten Faktoren für die vereinbarte Rentenhöhe sind das Bruttoarbeitseinkommen der letzten drei Jahre, der Familienstand und das Versorgungsziel. Je nachdem, welche Versorgungsansprüche bereits bestehen, etwa durch Rentenzusagen, ergibt sich daraus eine Versorgungslücke, die im Falle eines Falles zu schließen wäre. Diese Versorgungslücke ist von Kunde zu Kunde individuell zu berechnen.

Was muss ich für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen bzw. wovon hängt die Höhe der Beiträge ab?

  • Andreas Reitmeier: Die Beiträge sind abhängig vom Beruf, dem Eintrittsalter, der Laufzeit des Vertrages, der Höhe der vereinbarten Rente und auch vom Gesundheitszustand. Unabhängig von den genannten Faktoren variieren die Beiträge von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.

Ab wann werden Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt?

  • Andreas Reitmeier: Bei einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung wird die vereinbarte Rente gezahlt, sobald die versicherte Person zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Quelle: deutsche journalisten dienste (djd),